Zahlt eine billige Autoversicherung auch schlecht im Schadensfall?

Jeder weiß es inzwischen, wie man ein “billige Autoversicherung” am besten findet, man sucht sich einen guten Autoversicherungsvergleichsrechner zum Beispiel Autoversicherung-Vergleich.info oder ähnliche auf den Vergleich von Kfz-Versicherungen spezialisierte Internetportal, gibt dort seine Daten über das zu versichernde Fahrzeug, die Region in der es versichert wurde ein und schwupps, der online Autoversicherungs Vergleich spuckt alle Beträge Autoversicherung, die günstigste Autoversicherung, welche Autoversicherung, in einer übersichtlichen Autoversicherungen Liste aus, die den eingegebenen Kriterien entspricht. Aber viele Autobesitzer haben immer noch Angst, dass die dann ausgeworfenen billigen Autoversicherungen im Schadensfall auch schlechter regulieren, ganz nach der Devise, “was nichts kostet, ist nichts”.

Glaubt man einschlägigen Testern, wie zum Beispiel Stiftung Warentest Autoversicherung, so ist dies so nicht der Fall. Es hängt wirklich vom einzelnen Autoversicherungsunternehmen, ab, wie dieses die Schadenregulierung jeweils organisiert hat. Viele Autoversicherer haben zum Beispiel, die Prüfung ob im Schadensfall eingetreten wird an spezialisiert externe Anwaltskanzleien übergeben, die meist nur dann Geld verdienen, wenn sie die Regulierung bzw. den Eintritt in den Schaden zunächst einmal ablehnen. Dies ist dann natürlich sehr wahrscheinlich, dass die Regulierung abgelehnt oder verzögert wird. Im Grenzfall, muss man die eigenen Autoversicherung auf Deckung verklagen, das kann dauern. Es empfiehlt sich also auf jeden Fall noch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Aber es gibt bei Problemen mit dem Autoversicherungsunternehmen noch einen guten weniger bekannten Weg, ein Versicherter kann den sogenannten Ombudsmann für KFZ-Versicherungen anschreiben. Dann kommt es zu einem Schlichtungsverfahren, das für Verbraucher kostenlos ist. Die Entscheidung des Ombudsmannes für Versicherungswesen erfolgen in der Regel schnell und hat dieser einmal für den Versicherten entschieden, dann ist es sehr unwahrscheinlich dass sich der Kfz-Versicherer weiter sträubt oder weigert. Überigens man benötigt keinen Rechtsanwalt um sich an den Ombudsmann zu wenden.

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